AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 28.02.2014

Alle Verträge über Kauf-, Werk- und Dienstleistungen gem. §13 BGB, die der Gewerbetreibende
Michael Weidemann (im Folgenden WED – Weidemann EDV Dienstleistungen genannt) eingeht,
erfolgen auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Mit Aufgabe seiner Bestellung erklärt sich
der Verbraucher und auch Unternehmen mit dieser Vertragsgrundlage einverstanden Abweichende
Bestimmungen von dieser AGB gelten nur, wenn sie vorher von WED – Weidemann EDV
Dienstleistungen in Textform, dazu zählt auch Email bestätigt wurden.

§ 1 Informationspflichen des Käufers

(1) Der Käufer ist verpflichtet, bei seiner Registrierung (in schriftlicher Form) nur wahrheitsgemäße Angaben zu
machen. Änderungen der für unsere Geschäftsbeziehung wichtigen Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail
Adresse, Verbrauchereigenschaft) hat uns der Käufer bei laufender Bestelleung unverzüglich, sonst vor der
nächsten Bestellung mitzuteilen. Werden uns falsche Daten mitgeteilt, sind wir zum Rücktritt von bereits
geschlossenen Verträgen für diesen Käufer berechtigt.
(2) Der Käufer gewährleistet, dass er unter den von ihm angegebenen Daten erreichbar ist.

§ 2 Vertragsschluss

(1) WED – Weidemann EDV Dienstleistungen stellt ihren Kunden durch Druckmedien oder in sonstiger
Weise Aufforderungen zur Abgabe von Vertragsangeboten i.S.d. §§ 145 ff. BGB zur Verfügung. Der Kunde
hat dann die Möglichkeit, schriftlich, mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder Fax ein verbindliches Angebot
über den Abschluss eines Kauf-, Werk- oder Dienstvertrages an WED – Weidemann EDV
Dienstleistungen zu übermitteln. Sofern nicht anderes bestimmt ist, bleibt der Kunde für fünf Werktage an
sein Angebot gebunden. Nimmt WED – Weidemann EDV Dienstleistungen innerhalb dieser Zeit das
Angebot durch Auslieferung der Kaufsache, durch Erfüllung des Vertrages oder eine Auftragsbestätigung an,
gilt der Vertrag zwischen Kunde und WED – Weidemann EDV Dienstleistungen als geschlossen. Es
wird stets vereinbart, dass der Kunde seine bestellten Dienste, Werke oder Waren per Vorkasse an WED –
Weidemann EDV Dienstleistungen bezahlt, falls nicht anders vereinbart. WED – Weidemann EDV
Dienstleistungen ist berechtigt, seinerseits Leistungen bis zu vollständigen Zahlung durch den Kunden zu
verweigern. Der §320 BGB findet entsprechende Anwendung.
(2) Unsere Angebote sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt entsprechender Lagerbestände bzw.
rechtzeitiger Belieferung durch unsere Zulieferer. Mit seiner Bestellung erklärt der Kunde, dass er die
bestellte(n) Waren erwerben möchte (Vertragsangebot). WED – Weidemann EDV Dienstleistungen ist
berechtigt dieses Vertragsangebot ganz oder teilweise anzunehmen. Mit unserer ausdrücklichen oder
konkludenten Annahmeerklärung kommt der Kaufvertrag zustande, soweit unsere Annahmeerklärung reicht.
Zur Annahme von Bestellungen sind wir in keinem Fall verpflichtet.
(3) Bei Widersprüchen zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung geht unsere Erklärung vor, sofern die
Abweichung nicht als neues Vertragsangebot zu bewerten ist.
(4) Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Präsentation eines
Angebotes oder im Rahmen einer Auftragsbestätigung unterlaufen, sind für uns nicht verbindlich.
(5) Der Käufer ist innerhalb der gesetzlichen Fristen berechtigt, seine Bestellung zu widerrufen. Die Kosten der
Rücksendung trägt der Käufer, wenn die Ware der Bestellung entspricht. Hat der Käufer die Ware vor
Widerruf und Rückgabe in Gebrauch genommen, hat er Wertersatz für die gezogenen Nutzungen und eine
Verschlechterung der Ware zu leisten. Der Wertersatz kann im Einzelfall die Höhe des Kaufpreises
erreichen. Hat der Käufer die Ware lediglich in angemessener Form geprüft, haben wir keinen Anspruch auf
Wertersatz.

§ 3 Widerrufsrecht

(1) Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, steht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht zu. Die
Rechte des Kunden wegen Lieferung mangelhafter Sachen oder mangelhafter Werkleistungen bleiben
unberührt. Nur für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gilt folgendes: Bei allen Werk- und
Dienstverträgen steht dem Kunden ein Widerrufsrecht zu, sofern der Vertrag mit WED – Weidemann EDV
Dienstleistungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zu Stande
gekommen ist. Dieses Recht hat er binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss schriftlich wahrzunehmen. Ein
späterer Widerruf ist nicht möglich.
(2) Hat sich WED – Weidemann EDV Dienstleistungen zur Lieferung von Waren verpflichtet, steht dem
Kunden binnen 14 Tagen nach Auslieferung der Waren anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht zu.
Dieses nimmt er wahr, in dem er die Ware rechtzeitig an WED – Weidemann EDV Dienstleistungen
zurücksendet. Die Transportkosten für die Rücksendung trägt der Kunde. WED – Weidemann EDV
Dienstleistungen behält sich Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor, sofern dieser die
zurückgegebene Ware beschädigt, verändert oder verschlechtert hat.
(3) Die Rückgabe von Software, Audio- und Videoaufzeichnungen und von Datenträgern ist ausgeschlossen,
wenn die jeweilige Verpackung vom Kunden entsiegelt oder geöffnet worden ist.
(4) Sofern der Vertrag mit dem Kunden nicht ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen ist,
steht dem Kunden ein Rückgabe- oder Widerrufsrecht nicht zu. Hat der Kunde einen Vertrag wirksam
widerrufen oder ist er auf Grund eines gesetzlichen Rechts zum Rücktritt berechtigt oder entschließt er sich
zu einer berechtigten Rückgabe, so hat er unverzüglich alle von WED – Weidemann EDV
Dienstleistungen erhaltenen Waren an WED – Weidemann EDV Dienstleistungen herauszugeben.
WED – Weidemann EDV Dienstleistungen wird Zug um Zug die vom Kunden empfangenen Zahlungen
herausgeben.

§ 4 Preise

(1) Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten die in der Bestellung aufgeführten Preise.
(2) Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen deutschen
Mehrwertsteuer zuzüglich der anfallenden Frachtkosten.
(3) Führen wir auf Wunsch des Käufers Teillieferungen aus, hat dieser die hierdurch entstehenden Mehrkosten
zu tragen.

§ 5 Lieferungen, Höhere Gewalt

(1) WED – Weidemann EDV Dienstleistungen verpflichtet sich, sofern nicht anders vereinbart wird, binnen
fünf Werktagen seine durch den Vertrag begründete Verpflichtungen zu erfüllen oder mit der Erfüllung zu
beginnen. Sofern eine bei WED – Weidemann EDV Dienstleistungen bestellte Leistung nicht verfügbar
ist, behält sich WED – Weidemann EDV Dienstleistungen das Recht vor, die versprochene Leistung
nicht zu erfüllen.
(2) Von uns genannte Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde. Die tatsächlichen Lieferfristen richten sich insbesondere nach den Lieferfristen unserer
Zulieferer. Werden unsere unverbindlichen Lieferfristen tatsächlich wesentlich überschritten, werden wir den
Käufer unverzüglich informieren.
(3) Die Lieferfrist verlängert sich, ohne dass wir darauf gesondert hinweisen, wenn keine Zahlung geleistet wird.
(4) Vorübergehende Lieferhindernisse aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krieg, Handelsbeschränkungen, Streik,
Verkehrsstörungen) und anderer unvorsehbarer und von uns nicht zu vertretender Ereignisse berechtigt
WED – Weidemann EDV Dienstleistungen, die Lieferung erst nach Beseitigung dieses Hindernisses
auszuführen. Besteht das Hindernis über mehr als zwei Wochen über unsere regelmäßigen Lieferfristen
hinaus, sind sowohl wir als auch der Käufer berechtigt, unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag
zurückzutreten.
(5) Ist der Kunde ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs in dem
Moment auf den Kunden über, in dem WED – Weidemann EDV Dienstleistungen die vereinbarten
Leistungen an ihn oder an ein Transportunternehmen übergibt. Der § 447 BGB findet entsprechende
Anwendung. Bei Werkleistungen geht die Gefahr im Moment der Abnahme auf den Kunden über. Ist der
Kunde ein Verbraucher i.Sd. § 13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs im Moment der
Übergabe bzw. bei Werkleistungen im Moment der Abnahme auf den Kunden über.

§ 6 Annahmeverzug

(1) WED – Weidemann EDV Dienstleistungen behält sich bis zur vollständigen Bezahlung volles
Eigentumsrecht an den gelieferten und eingebrachten Waren vor. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 7
Tagen nach Rechnungserhalt, den vollen Kaufpreis an WED – Weidemann EDV Dienstleistungen zu
zahlen, sofern mit WED – Weidemann EDV Dienstleistungen vereinbart wurde, dass der Kunde nicht
per Vorauskasse zahlt.
(2) Treten wir infolge des Annahmeverzuges des Käufers vom Vertrag zurück, sind wir bei Vorliegen der
weiteren gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des
vereinbarten Nettorechnungswertes zu fordern. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens
bleibt vorbehalten. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, dass kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist.

§ 7 Mängelhaftung

(1) Der Hersteller von Produkten garantiert seinen Kunden eine Gewährleistungszeit von zwei Jahren bei neuen
Waren. Diese Frist beginnt am Tage der Auslieferung der jeweiligen Ware. WED – Weidemann EDV
Dienstleistungen übernimmt keine Gewährleistung, sofern der Kunde oder ein Dritter vorsätzlich oder grob
fahrlässig Schäden an der Ware herbeigeführt hat. Auch übernimmt WED – Weidemann EDV
Dienstleistungen keine Gewährleistung, wenn Schäden durch unsorgfältige Handhabung, Nichtbeachtung
der Gebrauchsanweisung oder durch nachträgliche Veränderung der Ware entstanden sind. Auch ist eine
Haftung oder Gewährleistung für solche Mängel ausgeschlossen, die durch normale Abnutzung entstehen.
Die Gewährleistung erlischt auch dann, wenn ein von WED – Weidemann EDV Dienstleistungen nicht
ausdrücklich schriftlich autorisierter Dritter Reparaturen oder Eingriffe an den gelieferten Waren vornimmt.
(2) Besteht an einer gelieferten Sache ein Mangel, gelten ausschließlich die Vorschriften des § 437 BGB Der
Kunde ist verpflichtet, die Ware, an der er einen Mangel festgestellt haben will, an WED – Weidemann
EDV Dienstleistungen zur Überprüfung herauszugeben. Solange er dieser Pflicht nicht nachkommt, ist
WED – Weidemann EDV Dienstleistungen nicht zur Nachbesserung oder Nachlieferung verpflichtet.
Auch die Rücktritts- und Minderungsrechte des Kunden bleiben solange ausgeschlossen. Sofern WED –
Weidemann EDV Dienstleistungen keinen Mangel feststellen kann, oder ein Mangel vorliegt, der
außerhalb der Gewährleistungspflicht von WED – Weidemann EDV Dienstleistungen liegt, behält sich
WED – Weidemann EDV Dienstleistungen das Recht vor, dem Kunden für die Überprüfung der Ware
die notwendigen Arbeits-, Material-, Transport- und Wegekosten in Rechnung zu stellen.

§ 9 Abtretungsverbot

(1) Die Abtretung jeglicher Forderungen oder Ansprüche gegen WED – Weidemann EDV Dienstleistungen
an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich in Textform zustimmen. Wir sind zur
Zustimmung verpflichtet, wenn der Käufer ein berechtigtes Interesse an der Abtretung nachweist.

§ 10 Datenschutz

(1) WED – Weidemann EDV Dienstleistungen ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten
stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten, soweit sie für die
Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Die Daten werden – abgesehen von gesetzlichen oder behördlichen
Mitteilungspflichten – nur mit Zustimmung des Käufers an Dritte weitergegeben.

§ 11 Schlussbestimmung

(1) Intel Pentium ist ein eingetragenes Warenzeichen. Alle anderen Bezeichnungen sind Warenzeichen und
Eigentum der jeweiligen Unternehmen. Aus dem Fehlen der Warenzeichenmarkierung ® kann nicht
geschlossen werden, dass die Bezeichnung ein freier Warenname ist. Alle Darstellungen, Abbildungen,
Schaltpläne etc., die Sie auf unserer Internetseite oder in unseren Druckmedien einsehen können, dienen
lediglich der Veranschaulichung. Keinesfalls stellen sie die einzelnen Produkte direkt oder unmittelbar dar.
Es ist möglich, dass die von uns ausgelieferten Produkte von solchen Darstellungen abweichen. Für die von
WED – Weidemann EDV Dienstleistungen gelieferte Software gelten die Bestimmungen der jeweiligen
beiliegenden Lizenzverträge, sowie der §§ 69a ff. UrhG.